Bürgerinitiative LI12 informiert
Leserbrief im Westallgäuer vom 12.12.2015
Leserbrief zum Bericht im Westallgäuer „Erneuerung der LI 12 rückt in die Ferne“ vom 28. Nov.2015
Die Ausführungen in diesem Bericht kann man so nicht unkommentiert stehen lassen.
Die Behauptung von Landrat Stegmann „ Der Kreis hat keine Bestrebungen unternommen, etwas an der Straße zu ändern, weil es die Bürger nicht wollen“, stimmt nur zur Hälfte. Und zwar der erste Teil des Satzes. Der Landkreis hat nichts unternommen. Um festzustellen, was die Bürger wollen, ist es notwendig mit den Bürgern zu reden. Eine Einladung seitens des Landratsamtes an die Bürger zu einer Unterredung bezüglich der LI 12 hat es nicht gegeben. Die Behauptung … weil es die Bürger nicht wollen, entspricht nicht den Tatsachen. Sowohl dem Landratsamt und dessen Chef Landrat Elmar Stegmann als auch den Kreisräten sollte aus diversen Anschreiben das Logo der BI LI 12 bekannt sein.
Erstens: BI LI 12 das schöne Tal bewahren!
und zweitens: NO! KEIN SCHWERLASTVERKEHR AUF DER LI 12Eglofstal > < Steinegaden.
Mir erschließt sich kein vernünftiger Grund wie man daraus die Tatsache ableiten kann, dass die Bürger keine Sanierung wollen. Möglicherweise ist mit „die Bürger“ nicht die BI LI 12 gemeint.
Die Information „ Die Bürgerinitiative hat mittlerweile deutlich mehr als 2.500 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt“ ist dahingehend richtig, dass die Unterschriften gesammelt wurden. Aber nicht gegen die Sanierung der LI 12. Die Bürgerinitiative LI 12 suchte Unterstützer für den Erhalt (Sanierung) der alten Brücke über die Obere Argen.
Offensichtlich können sowohl die Behörden und Ämter als auch (aus welchem Grund auch immer) die Presse, die Argumente und Aussagen der BI LI 12 nicht den Projekten zuordnen, zu denen sie gemacht wurden. Sie werden dort hervorgezogen wo es für die jeweilige Argumentation passt.
Wehe dem der böses dabei denkt, wenn zuerst eine 80 t Brücke in die Landschaft gebaut wird, deren zu- bzw. abführende Straße auf 7,5 t beschränkt ist, und danach die Straße in Angriff genommen wird, obwohl das Landrats- und/oder Straßenbauamt immer wieder deutlich herausstellt, dass Brücke und Straße (LI 12) getrennt zu betrachten sind.